Versicherung

Pflegeversicherungsbeitrag

Trage Einkommen und Kinderzahl ein. Beitragssatz, Kinderlosenzuschlag, Abschläge und Beitragsgrenze für 2026 werden automatisch berücksichtigt.

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Pflegeversicherungsbeitrag aus Einkommen berechnen

  1. Trage dein Monatsbrutto ein und wähle die Zahl der berücksichtigten Kinder unter 25.

  2. Wähle Sachsen nur, wenn dort dein Beschäftigungsort liegt.

  3. Der Rechner setzt Beitragsgrenze, Kinderlosenzuschlag und Kinderabschläge für 2026 ein.

Deine Angaben

Werte eingeben

Monatsbrutto vor Abzügen. Der Rechner begrenzt es automatisch auf die Beitragsbemessungsgrenze 2026.

Berücksichtigte Kinder unter 25. Ab dem zweiten Kind sinkt der eigene Beitrag schrittweise.

Weitere Einstellungen

Der Zuschlag gilt grundsätzlich für kinderlose Versicherte ab 23 Jahren. Unter 23 oder bei einer gesetzlichen Ausnahme wählst du Gilt für mich nicht.

In Sachsen ist der Arbeitgeberanteil niedriger und der eigene Anteil entsprechend höher.

Portale und Webtools

Wenn du eine eigene Variante brauchst

Dieses kostenlose Werkzeug kannst du direkt weiter nutzen. Wenn du eine eigene Variante mit deinen Regeln, Daten oder Abläufen für Website, Shop oder interne Prozesse brauchst, entwickle ich sie für dich – zum Beispiel für eigene Regeln und Datenquellen, Freigaben und Exporte, Einbindung in Website oder Shop.

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So rechnet das Werkzeug

Der Beitrag wird bis zur Beitragsbemessungsgrenze 2026 gerechnet. Kinderlose zahlen einen Zuschlag; ab dem zweiten berücksichtigten Kind unter 25 sinkt der eigene Satz schrittweise.

Für Sachsen gilt ein anderer Arbeitgeberanteil. Diese Abweichung lässt sich unter den weiteren Einstellungen wählen.

Die Eingaben und Ergebnisse bleiben auf deinem Gerät. Beim Neuladen werden die Ausgangswerte wieder eingesetzt.

Rechengrundlage

Datenstand und Grenzen

Bezugsjahr
2026
Stand der Rechengrundlage
2026-07-18
Primärquelle
Bundesgesundheitsministerium: Rechengrößen und Pflegeversicherung 2026
Geltungsbereich
Deutschland, Beschäftigte in der gesetzlichen Sozialversicherung
Nicht berücksichtigt
Individuelle Umlagen, Sondergruppen, Einmalzahlungen und abweichende Kassen- oder Abrechnungsregeln

Begriffe aus dieser Rechnung

Grundbeitrag
Allgemeiner Beitrag zur Pflegeversicherung vor persönlichen Zu- oder Abschlägen.
Persönlicher Zuschlag
Zusätzlicher Beitragsanteil, der nur bei bestimmten persönlichen Voraussetzungen anfällt.
Arbeitgeberanteil
Teil des Beitrags, den der Arbeitgeber trägt.

Häufige Fragen

Wie wird Kinderlosigkeit berücksichtigt?

Bei keiner berücksichtigten Kinderzahl wird der Kinderlosenzuschlag von 0,6 Prozentpunkten eingesetzt.

Warum gibt es eine Auswahl für Sachsen?

Dort ist die Aufteilung zwischen Arbeitgeber und Beschäftigten anders als in den übrigen Bundesländern.