Versicherung

Pflegeversicherungsbeitrag

Trage Einkommen und Kinderzahl ein. Beitragssatz, Kinderlosenzuschlag, Abschläge und Beitragsgrenze für 2026 werden automatisch berücksichtigt.

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So berechnest du Pflegeversicherungsbeitrag

Folge diesen drei Schritten und trage anschließend deine Werte ein.

  1. Trage dein Monatsbrutto ein und wähle die Zahl der berücksichtigten Kinder unter 25.

  2. Wähle Sachsen nur, wenn dort dein Beschäftigungsort liegt.

  3. Der Rechner setzt Beitragsgrenze, Kinderlosenzuschlag und Kinderabschläge für 2026 ein.

Deine Angaben

Werte eingeben

So rechnet das Werkzeug

Der Beitrag wird bis zur Beitragsbemessungsgrenze 2026 gerechnet. Kinderlose zahlen einen Zuschlag; ab dem zweiten berücksichtigten Kind unter 25 sinkt der eigene Satz schrittweise.

Für Sachsen gilt ein anderer Arbeitgeberanteil. Diese Abweichung lässt sich unter den weiteren Einstellungen wählen.

Die Eingaben und Ergebnisse bleiben auf deinem Gerät. Beim Neuladen werden die Ausgangswerte wieder eingesetzt.

Begriffe aus dieser Rechnung

Grundbeitrag
Allgemeiner Beitrag zur Pflegeversicherung vor persönlichen Zu- oder Abschlägen.
Persönlicher Zuschlag
Zusätzlicher Beitragsanteil, der nur bei bestimmten persönlichen Voraussetzungen anfällt.
Arbeitgeberanteil
Teil des Beitrags, den der Arbeitgeber trägt.

Häufige Fragen

Wie wird Kinderlosigkeit berücksichtigt?

Bei keiner berücksichtigten Kinderzahl wird der Kinderlosenzuschlag von 0,6 Prozentpunkten eingesetzt.

Warum gibt es eine Auswahl für Sachsen?

Dort ist die Aufteilung zwischen Arbeitgeber und Beschäftigten anders als in den übrigen Bundesländern.